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Mitglied werden

VdTT Aufnahmebedingungen

Die Mitgliedschaft im VdTT e.V. ist ein Qualitätssiegel und an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Das bringen Sie mit

Sie haben eine gründliche, auf neuesten Erkenntnissen basierende Ausbildung in Ihrem Beruf absolviert?  Oder Sie befinden sich in Ausbildung dazu?  Dann freuen wir uns auf Sie. Natürlich auch dann, wenn Sie uns fördernd unterstützen möchten. Die Aufnahmebedingungen des Berufsverbandes der Tierverhaltensberater und Tiertrainer gewährleisten, dass nur Absolventen mit erfolgreichem Abschluss oder Schüler anerkannter Schulen aufgenommen werden. In diesem Sinne ist Ihre Mitgliedschaft als Qualitätssiegel zu verstehen. Dem VdTT können beitreten:

Darüber hinaus beitrittsberechtigte Berufsgruppen und Modalitäten sind im §6 der Satzung des VdTT e.V. geregelt und dieser zu entnehmen.

Aufgrund des hohen Ausbildungsniveaus können Absolventen und Personen in Ausbildung der nachfolgenden Akademien ohne vorheriges Fachgespräch und ohne weitere Ausbildungsüberprüfung in den VdTT aufgenommen werden:

  • Akademie für angewandte Tierpsychologie und Tierverhaltenstraining (ATN)
  • Akademie für Tiernaturheilkunde und Tierphysiotherapie (ATM), sofern sie sich beruflich hier eingruppieren

Die Ausbildungsinhalte anderer Institute, deren Absolventen sich um eine Mitgliedschaft bemühen, müssen die Kriterien des VDTT e.V. erfüllen. Bewerber um eine Mitgliedschaft müssen diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. In einem Fachgespräch wird vor Beitritt in den VdTT e.V. der Wissensstand des Bewerbers oder der Bewerberin dahingehend überprüft.

Die Mitglieder des Verbandes praktizieren in verschiedenen Ländern, und verpflichten sich, auf Basis des dort jeweils geltenden Rechts zu arbeiten. Der Ehrenkodex des VdTT e.V. wird mit dem Beitritt akzeptiert.

Qualitätssiegel VdTT

Nachgewiesene
Qualifikation

Aktueller
Wissensstand

Zeitgemäße
Methodik

Tiergerechtes
Arbeiten

Ehrenkodex – unsere zehn Gebote

Mitglied kann nur werden, wer sich an den Ehrenkodex des VdTT gebunden fühlt:

1 Das Wohlergehen aller Tiere und ihrer Besitzer steht für VdTT-Mitglieder an erster Stelle.

2 Bei verhaltensauffälligen oder gesundheitlich belasteten Tieren ist eine körperliche Ursache für die Gründe der Konsultation vor Beginn von Training oder Therapie durch medizinische Abklärung auszuschließen. Gegebenenfalls auch nach Trainings- / Therapiebeginn, sofern sich Verdachtsmomente für eine mögliche medizinische Ursache ergeben.

3 Es muss während der Arbeit mit den Tieren und ihren Haltern gewährleistet sein, dass weder Tiere noch Menschen gefährdet werden.

4 Es gibt viele unterschiedliche Arten, mit Tieren zu arbeiten. Für VdTT-Mitglieder gilt: Training, Umgang und Beratung erfolgen in Übereinstimmung mit der jeweils am Wohnort geltenden Gesetzeslage. Insbesondere zu beachten sind Tierschutzgesetzgebung und Tierschutzverordnungen in der jeweils gültigen Fassung sowie alle weiteren jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen. Vorgeschriebene amtliche Genehmigungen zur Ausübung ihrer Arbeit im jeweiligen Land/Bundesland liegen grundsätzlich vor.

5 Es werden ausschließlich Methoden eingesetzt, die dem Tier weder körperliche noch psychische Schäden zufügen. Härte, Strafreize, Schmerzen und/oder Angstreize zur Beeinflussung von Verhalten werden von VdTT-Mitglieder nicht eingesetzt.

6 Die Schulung des Halters zum Verständnis seines Tieres sowie der positive Umgang mit ihm sind Teil der Zusammenarbeit und des Trainings.

7 VdTT-Mitglieder beraten und trainieren nach bestem Wissen und Gewissen. Aufklärung und Schulung des Halters zielen darauf ab, Verständnis für das Tier und seine Möglichkeiten zu fördern und im Sinne einer Sachkunde zu festigen. Dabei wird die Beziehung zwischen Mensch und Tier individuell in Training und Beratung einbezogen. Ziel ist eine Verbesserung und Optimierung der Mensch-Tier Interaktion, ohne dass dadurch eine Abhängigkeit von den Fertigkeiten des Beraters entsteht.

8 Ist ein Mitglied bei einer Tierart oder einem individuellen Tier nicht ausreichend versiert, wird an kompetente Kollegen verwiesen.

9 Die Mitglieder des VdTT geben keine unseriösen „Garantieversprechungen“ ab, sondern eine fachlich begründete Entwicklungseinschätzung nach aktuellem Wissensstand. Um das gewährleisten zu können verpflichten sie sich zu regelmäßigen Fortbildungen.

10 Der empathische Umgang mit dem Klienten sowie sein Wunsch nach Vertraulichkeit werden durch VdTT-Mitglieder uneingeschränkt und unter Einhaltung der jeweils aktuellen Gesetzeslage gewährleistet.

Jetzt VdTT e.V. Mitglied werden

Mit inzwischen über 300 Mitgliedern zählt der VdTT zu den größten Verbänden für Tierverhaltensberater und Tiertrainer.